| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 145/06) vom 21.11.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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