| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Grundsätzlich vertreten die Gesellschafter die Gesellschaft stets einzeln, wenn sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Es kann bestimmt werden, dass alle oder mehrere Gesellschafter nur in Gemeinschaft oder ein Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen. |