| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Sie und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |