| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils allein. Die Komplementäre und deren Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem jeweiligen Komplementär und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 befreit. |