| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und somit befugt, namens der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen. |