| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Hat die Gesellschaft nur einen persönlichen haftenden Gesellschafter, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter, wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann den persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis und/oder ganz oder teilweise Befreiung von dem Verbot erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). |