Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln. Jedem persönlich haftenden Gesellschafter/ jeder persönlich haftenden Gesellschafterin und ihren Geschäftsführern kann Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.