| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt, soweit ein persönlich haftender Gesellschafter nicht von der Vertretung ausgeschlossen wird. Der Komplementär und dessen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter zu vertreten. |