| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin - auch jeder Geschäftsführer - ist bei allen Rechtshandlungen, welche die persönlich haftende Gesellschafterin mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |