| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und somit berechtigt, nemens der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte zu tätigen. |