Die Gesellschaft hat einen persönlich haftenden Gesellschafter. Dieser vertritt einzeln. Er ist für alle Rechtshandlungen, die er mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
einzelvertretungsberechtigtSie ist für alle Rechtshandlungen, die sie mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.