| Gegenstand | 1) Der Stadtentwicklungsbetrieb Erftstadt hat zur eigenverantwortlichen Erfüllung unter delegierender Übertragung der insoweit bestehenden hoheitlichen Aufgaben der Stadt Erftstadt auf die AöR in dem gesetzlich möglichen Umfang folgende eigene Aufgaben, die er in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung durchführt: a) Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Erftstadt durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie des Arbeitsmarktes, b) Erwerb, Verwaltung, Belastung, Verpachtung und Veräußerung von Vermögensgegenständen jeder Art sowie Baulanderschließung für Wohnungs- und Gewerbebau sowie Baulandbevorratung für diese Zwecke und die sonstige vermittelnde Teilnahme am Grundstücksmarkt. Zu a) und b) gehören unter Beachtung der Zulässigkeit gemeinderechtlicher Betätigungen nach § 107 GO NRW bei den Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Aufgabenerfüllung insbesondere folgende Maßnahmen: -umfassendes Ansiediungs- und Betreuungsmanagement für Unternehmen sowie Maßnahmen für den allgemeinen, sozialen und studentischen Wohnungsbau -Baureifmachung von Flächen (einschließlich der operativen Vorbereitung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) für alle städtischen Entwicklungsprojekte, unentgeltliche Unterstützung bei der Bauleitplanung -Unterstützung bei der Gewerbe- und Wohnbauflächenplanung, -Erarbeitung von Nutzungskonzepten einschließlich Rahmenplanungen und Realisierungskonzepte für neue Gewerbegebiete -Gewerbe- und Wohnflächenentwicklung und -vermarktung, insbesondere durch Steuerungs- und Finanzierungsmaßnahmen, Grunderwerb und Erschließung -Veräußerung und Verpachtung von Grundstücken für Gewerbeansiedlungen und Wohnungsbau -Die Prüfung und Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie des Denkmalschutzgesetzes NRW. -Bewirtschaftung und Verwaltung von entwickelten Gewerbegebieten -Errichtung und Vermarktung von Gebäuden für besondere strukturfördernde Maßnahmen -Wahrnehmung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung, insbesondere Informations- und Beratungsleistungen für Unternehmen wie Existenzgründungsberatung, Technologie und Innovationsberatung, Förderberatung, Stärkung des Wirtschaftsstandortes, insbesondere durch Regionalmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort, die Unterstützung der Stadt bei der Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung und wirtschaftsnahen Infrastruktur, Entwicklung beschäftigungspolitischer Initiativen und regionale Kooperation mit Einrichtungen der Beschäftigungsförderung. c) Beseitigung hochwasserbedingter Schäden im Stadtgebiet Erftstadt, insbesondere Organisation, Planung und Steuerung sowie Maßnahmen des Wiederaufbaus der kommunalen Infrastruktur in Erftstadt nach dem Flutereignis im Jahr 2021. |