| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Komplementär vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinschaftlich oder durch einen Komplementär in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem Komplementär Einzelvertretungsbefugnis erteilt und diese widerrufen werden. Der Komplementär Ralf Schumacher ist stets einzelvertretungsbefugt. Dies stellt ein statutarisches, höchstpersönliches Sonderrecht des Herrn Ralf Schumacher dar, das ihm nur aus wichtigem Grund entzogen werden kann. Die Komplementäre sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |