Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt. Sie selbst und ihre vertretungsbefugten Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin vorzunehmen.