| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis - auch für ihre Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für die Geschäftsführer gilt dies nur, soweit sie die Geschäfte als Vertreter eines Dritten abschließen. |