Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit isch im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.