Die Vereinigung wird durch ihre beiden Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die beiden Geschäftsführer dürfen nicht demselben Staat angehören. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Vereinigung mit sich als Vertreter eines Mitgliedes dieser Vereinigung Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Vereinigung soll Untersuchungen der Grundlagen der Errichtung und des Betriebs einer Anlage zur Beseitigung von Klärschlamm sowie des Transports des Klärschlamms und die Verwertung von Stoffen, die bei der Abwasserbeseitigung anfallen, nach europäischem, niederländischem und deutschem Recht in Auftrag geben und die Arbeitsergebnisse bewerten. Das gilt insbesondere für rechtliche, technische und wirtschaftliche Grundlagen.