| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten.Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der persönlich haftenden Gesellschafter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer sein. Hat die Gesellschaft nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, der Wirtschaftsprüfer ist, so ist dieser wegen § 32 WPO stets alleinvertretungsberechtigt. Wird die Gesellschaft durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der persönlich haftende Gesellschafter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer sein. § 9 Abs. 4 gilt entsprechend. |