| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Zwischen der Strickerei Kilian Konrad GmbH & Co. Kommanditgesellschaft als herrschender Gesellschaft und der Karin Glasmacher GmbH als beherrschter Gesellschaft ist am 10.12.1996 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat die Gesellschafterversammlung der Karin Glasmacher GmbH zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 1694 Amtsgericht Gummersbach getreten. Freigegeben am 09.07.2002. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft hat sämtliche Einrichtungsgegenstände des Geschäftslokals (Salinenstr. 2-6 (Galerie) in Bad Rothenfelde) von dem derzeitigen Inhaber des dort unter der Bezeichnung "Karin Glasmacher Shop Bad Rothenfelde" betriebenen Unternehmens gekauft mit der Möglichkeit, ihre Verkaufsgeschäfte im vorgenannten Ladenlokal unter Fortführung der vorgenannten Bezeichnung zu tätigen. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft hat sämtliche Einrichtungsgegenstände des Geschäftslokals Küterstraße 4-6 in 24103 Kiel von der derzeitigen Inhaberin des dort unter der Bezeichnung "Karin Glasmacher Kiel Inh. Ulrike Gawrisch e.K." (Amtsgericht Kiel, HRA 6514 Ki) betriebenen Unternehmens gekauft mit der Genehmigung, seine Verkaufsgeschäfte in dem vorbezeichneten Ladenlokal unter vollständiger oder teilweiser Verwendung der vorstehenden Bezeichnung "Karin Glasmacher Kiel" zu tätigen. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Vebindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen. |
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