| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin allein vertreten. Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen ihr und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |