| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliger Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |