| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre organschaftlichen Vertreter sind befugt, Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft sowie mit Gesellschaften, an denen die Komplementärin als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |