| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die der persönlich haftende Gesellschafter mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |