Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)