Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Organe sind hinsichtlich der Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zwischen ihm und der Gesellschaft oder den Gesellschaftern befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.