| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Verhältnis zur Gesellschaft berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen vorzunehmen (Selbstkontrahieren), die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind im Verhältnis zur Gesellschaft berechtigt, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Mehrvertretung). |