| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jede persönlich haftende Gesellschafterin hat stets Einzelvertretungsmacht. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin können mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft vornehmen. |