| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Komplementär und bei juristischen Personen als persönlich haftende Gesellschafterin auch deren jeweilige gesetzliche Vertreter ist für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter einerseits und der Kommanditgesellschaft andererseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |