Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.