| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und sein Vertretungsorgan ist für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter einerseits und der Kommanditgesellschaft andererseits von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |