| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönlich haftende Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftende Gesellschafter abzuschließen. |