Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam vertreten. Einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.