| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter sowie anderen Unternehmen, an denen die Gesellschaft oder der persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind oder beteiligt werden, sind der persönlich haftende Gesellschafter und dessen Organe von den Beschränkungen, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, befreit. |