| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften vorzunehmen. |