| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer- im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin oder einem Kommanditisten mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |