| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |