| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Komplementärin oder einem Kommanditisten - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Verteter eines Dritten Rechtsgeschäfte abschzuschließen. |