| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befreiung - auch für jeden Geschäftsführer - von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften) für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft. |