| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft und zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |