Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
mit der Befreiung für ihre Geschäftsführer vom Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) für Geschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und ihrer persönlich haftenden Gesllschafterin.