| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschaft er vorhanden, vertritt er die Gese]]schaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haflenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Geselischafterbeschluss kann die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden und im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |