| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | bei Rechtsgeschäfte der Komplementärin mit der Gesellschaft: mit der Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abszuschließen. |