| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ist persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, so sind deren Geschäftsführer befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter zu vertreten. |