| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten die Gesellschaft gemeinsam, sofern der jeweilige Gesellschafter nicht von der Vertretung ausgeschlossen ist. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft einzeln. Jeder vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |