| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen organschaftliche Vertreter sind berechtigt, für die Gesellschaft und zugleich im Namen Dritter zu handeln (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 BGB). |