| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind unter Befreiung von § 181 BGB 2. Alt. befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern zu vertreten. |