| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftenden Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein, sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter, deren Geschäftsführer und von diesen vertretenen Dritten zu vertreten. |