Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 149/24) vom 17.07.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden.
Code: mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (005)