Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Persönlich haftende Gesellschafter und - wenn persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist - deren Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.