Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter zu vertreten.